Hinweise für Antragsteller zum Antrag auf Teilerstattung von Schülerbeförderungskosten des Schülerindividualverkehrs für Schüler allgemeinbildender Schulen und Berufsschüler im unmittelbaren zeitlichen Anschluss an die allgemeinbildende Schule ohne duale Ausbildung ab Schuljahr 2022/2023