Voraussetzung ist ein Realschulabschluss (oder gleichwertig).
ein Wechsel vom Allgemeinbildenden Gymnasium nach Klasse 10 zum Beruflichen Gymnasium in die Klasse 11 ist ebenfalls möglich.
Ein Schulabschluss aus dem Ausland muss gleichwertig wie ein Realschulabschluss sein (Anerkennung durch die Schulaufsichtsbehörde).
Auch nach einer Berufsausbildung besteht die Möglichkeit, das Abitur am Beruflichen Gymnasium zu machen.
Generell gilt: Der Notenschnitt sollte nicht schlechter als 2,5 sein. Bei einem Notendurchschnitt bis 3,0 kann aber ein Aufnahmegespräch gemacht werden.
Zu Beginn von Klasse 11 dürfen die Schülerinnen und Schüler nicht älter als 18 Jahre alt sein. Wenn vorher eine Berufsausbildung gemacht wurde, nicht älter als 21.