Zugangsvoraussetzungen BGy

  • Voraussetzung ist ein Realschulabschluss (oder gleichwertig).
  • ein Wechsel vom Allgemeinbildenden Gymnasium nach Klasse 10 zum Beruflichen Gymnasium in die Klasse 11 ist ebenfalls möglich.
  • Ein Schulabschluss aus dem Ausland muss gleichwertig wie ein Realschulabschluss sein (Anerkennung durch die Schulaufsichtsbehörde).
  • Auch nach einer Berufsausbildung besteht die Möglichkeit, das Abitur am Beruflichen Gymnasium zu machen.
  • Generell gilt: Der Notenschnitt sollte nicht schlechter als 2,5 sein. Bei einem Notendurchschnitt bis 3,0 kann aber ein Aufnahmegespräch gemacht werden.
  • Zu Beginn von Klasse 11 dürfen die Schülerinnen und Schüler nicht älter als 18 Jahre alt sein. Wenn vorher eine Berufsausbildung gemacht wurde, nicht älter als 21.
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