Schülerunterbringungsleistungs­verordnung

Es gibt eine Novellierung der Sächsischen Schülerunterbringungsleistungs­verordnung (SächsSchülULeistVO), nach der Schülerinnen und Schülern, die bereits einen studienqualifizierenden oder berufsqualifizierenden Abschluss der Sekundarstufe II oder einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erworben haben, nunmehr auch eine finanzielle Unterstützung erhalten können. Diese Regelung (§5a, SächsSchülULeistVO) wurde im März 2023 beschlossen und gilt rückwirkend für Aufwendungen, die nach dem 31. Juli 2022 entstanden sind. Bitte informieren Sie sich über Details der SächsSchülULeistVO z.B. auf REVOSax.de.

Azubi-Praktikum in den USA oder Kanada

Wer kann sich bewerben? Azubis, die zum Zeitpunkt des Aufenthalts zwischen 18 und 27 Jahre alt sind, ihre Ausbildung in (Bayern, Berlin, der Metropolregion Hamburg oder) Sachsen machen und dort eine Berufsschule besuchen und über ausreichende Englischkenntnisse verfügen.
Gut zu wissen: Nach dem neuen Berufsbildungsgesetz wird die Durchführung von Ausbildungsabschnitten im Ausland als Teil der Berufsausbildung anerkannt. Somit findet keine Unterbrechung der Ausbildung statt, die Ausbildungsvergütung wird weiterhin gezahlt.

eAU ab Januar 2023

(elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – eAU)

Generell gilt: Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen (telefonisch/per E-Mail) und das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren Dauer von einem Arzt feststellen lassen. Es erfolgt (zukünftig) keine Ausstellung der AU in Papierform für den Arbeitgeber. Azubis sind im gesetzlichen Sinn Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich weiterhin vom Arzt eine allgemeine AU in Papierform aushändigen zu lassen. Gemäß der Gesetzesbegründung dient die Papierbescheinigung nur als Nachweis für Störfälle.

Da Auszubildende Arbeitnehmern gleichgestellt sind, erhalten Sie eine allgemeine AU Bescheinigung in Papierform. Folglich ändert sich am bisherigen Verfahren der Krankmeldungen für Azubis in der Schule nichts. Gleiches gilt für Vollzeitschüler. Statt der bisherigen AU Bescheinigung wird eine Kopie (Foto/Scan) der jetzt ausgestellten Bescheinigung an das BSZ übermittelt (Diagnose in der Kopie schwärzen). Als Berufliches Schulzentrum sind wir nicht in den elektronischen Prozess der Ausbildungsbetriebe eingebunden und somit auf den direkten Nachweis durch den Auszubildenden uns gegenüber angewiesen.
Vertiefende Informationen werden freundlicherweise vom BSZ Schkeuditz unter https://bsz-schkeuditz.de/images/Planung/Die_elektronische_Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung.pdf bereitgestellt.

Engler (Schulleiter)

15-Minuten-Gespräch mit Ausbildungsunternehmen

Sie suchen einen Praktikumsplatz oder möchten sich über Ausbildungs- und Duale Studienmöglichkeiten informieren? Am Freitag, 07.10.2022 von 15 – 19 Ihr finden zum wiederholten Mal die 15-Minuten-Talks mit Leipziger Ausbildungsunternehmen per Videotalk über Zoom oder per Telefon für Schüler und Eltern statt.
40 Unternehmen mit ihren insgesamt 100 Ausbildungsberufen laden auf ein ganz persönliches Gespräch ein und beantworten schnell und direkt alle Fragen rund um Praktikum, Ausbildung und Bewerbung. Mehr Informationen erhalten Sie in dieser PDF.

Und wie geht’s?
Auf der Internetseite // 15-Minuten-Talk mit Unternehmen der Stadt Leipzig über alle teilnehmende Unternehmen informieren und direkt einen Termin beim Wunschunternehmen über das Online-Buchungsportal buchen.

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