(elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – eAU)
Generell gilt: Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen (telefonisch/per E-Mail) und das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren Dauer von einem Arzt feststellen lassen. Es erfolgt (zukünftig) keine Ausstellung der AU in Papierform für den Arbeitgeber. Azubis sind im gesetzlichen Sinn Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich weiterhin vom Arzt eine allgemeine AU in Papierform aushändigen zu lassen. Gemäß der Gesetzesbegründung dient die Papierbescheinigung nur als Nachweis für Störfälle.
Da Auszubildende Arbeitnehmern gleichgestellt sind, erhalten Sie eine allgemeine AU Bescheinigung in Papierform. Folglich ändert sich am bisherigen Verfahren der Krankmeldungen für Azubis in der Schule nichts. Gleiches gilt für Vollzeitschüler. Statt der bisherigen AU Bescheinigung wird eine Kopie (Foto/Scan) der jetzt ausgestellten Bescheinigung an das BSZ übermittelt (Diagnose in der Kopie schwärzen). Als Berufliches Schulzentrum sind wir nicht in den elektronischen Prozess der Ausbildungsbetriebe eingebunden und somit auf den direkten Nachweis durch den Auszubildenden uns gegenüber angewiesen.
Vertiefende Informationen werden freundlicherweise vom BSZ Schkeuditz unter https://bsz-schkeuditz.de/images/Planung/Die_elektronische_Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung.pdf bereitgestellt.
Engler (Schulleiter)