Wer kann sich bewerben? Azubis, die zum Zeitpunkt des Aufenthalts zwischen 18 und 27 Jahre alt sind, ihre Ausbildung in (Bayern, Berlin, der Metropolregion Hamburg oder) Sachsen machen und dort eine Berufsschule besuchen und über ausreichende Englischkenntnisse verfügen.
Gut zu wissen: Nach dem neuen Berufsbildungsgesetz wird die Durchführung von Ausbildungsabschnitten im Ausland als Teil der Berufsausbildung anerkannt. Somit findet keine Unterbrechung der Ausbildung statt, die Ausbildungsvergütung wird weiterhin gezahlt.