Räuberischer Diebstahl. Begangen von einer jungen Frau. Das war der Tatbestand der Verhandlung am Amtsgericht Leipzig, welche die Jahrgangsstufe 12 des Beruflichen Gymnasiums am 21.6.2019 miterleben konnte. Was ist überhaupt der Unterschied zwischen Raub und Diebstahl – und wie kommt man zu einem „gerechten“ Urteil?
Nach der „Vereinigungstheorie“ müssen im deutschen Strafrecht Richter bei ihrem Urteil alle „Strafzwecke“ angemessen berücksichtigen. Also Schuldausgleich und Wiederherstellung der „Gerechtigkeit“ aber auch die Verhinderung weiterer Straftaten, Abschreckung anderer potentieller Täter, die Stärkung des Rechtsempfindens in der Gesellschaft, sowie -im Idealfall- die Resozialisierung des Täters. Gar nicht so einfach!
Die Schüler und Lehrer haben jedenfalls den Prozess an sich schon als ziemlich abschreckend empfunden. Im Anschluss an die Verhandlung gab es für die Schüler die Gelegenheit mit dem Staatsanwalt und der Richterin den Prozess zu reflektieren und Fragen zu stellen.