Schülerunterbringungsleistungs­verordnung

Es gibt eine Novellierung der Sächsischen Schülerunterbringungsleistungs­verordnung (SächsSchülULeistVO), nach der Schülerinnen und Schülern, die bereits einen studienqualifizierenden oder berufsqualifizierenden Abschluss der Sekundarstufe II oder einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erworben haben, nunmehr auch eine finanzielle Unterstützung erhalten können. Diese Regelung (§5a, SächsSchülULeistVO) wurde im März 2023 beschlossen und gilt rückwirkend für Aufwendungen, die nach dem 31. Juli 2022 entstanden sind. Bitte informieren Sie sich über Details der SächsSchülULeistVO z.B. auf REVOSax.de.

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